Unser Leistungskatalog für die Mietverwaltung

Paket 1: Abrechnungsservice                        

  • Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen sowie Vorschlag und Geltendmachung der Anpassung der Vorauszahlungen

 

 

Paket 2: Abrechnungsservice und Finanzwesen

  • Paket 1
  • Einziehung und Anlage und Abrechnung vereinbarter Mietsicherheiten
  • Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten
  • Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste
  • Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens
  • Erstellung einer Abrechnung aller Ein- und Ausgabevorgänge bzgl. des Mietobjekts
  • Erstellung einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung für die Objekte

Paket 3: Rund-um-Sorglos

  • Paket 1   inkl. Einziehung und Rückerstattung sich ergebender Salden
  • Paket 2
  • Abschluss von Mietverträgen (ohne Mietersuche) sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern
  • Kündigung von Mietverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel
  • alle Vertragsabwicklungen mit den Mietern inkl. Mietbescheinigung und Wohnungsgeberbescheinigung
  • Überprüfung des Mietpreisniveaus und vereinbarter Indexmieten sowie Information des Auftraggebers über mögliche Mietpreisanpassungen
  • Durchführung von Mieterhöhungen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
  • Kontrolle aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
  • Erstellung einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung für die Objekte
  • Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen
  • Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller Anlagen des Mietobjekts sowie Abschluss und Kündigung hierfür erforderlicher Liefer- und Wartungsverträge
  • Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z. B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen); Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen
  • Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten, Abnahme der Arbeiten und Rechnungsprüfung
  • Mit einem vorher festgelegten Auftragsvolumen hat der Verwalter nach Rücksprache mit dem Auftraggeber entsprechende Kostenvoranschläge einzuholen.
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© Melanie Mohnen